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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Groß- und Fachhandel

Der Bezug der Produkte erfolgt über ihren Heizungsinstallateur und Elektro- Installationsunternehmen (bei Photovoltaik).

1.  Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

a.   Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden das Geschäft vorbehaltlos ausführen.

b.  Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht für jedes Folgegeschäft gesondert vereinbart werden.

c.   Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

2.  Angebot im E- Business

Wir sind zu den Angaben gem. der §§9,10 ECG nicht verpflichtet.


3.  Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

4.  Angebot und Auftrag

a.   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, Vereinbarungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

b.  Die in Katalogen, Preislisten, Prospekten oder zum Angebot gehörender Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur soweit als zugesichert, als wir die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben.

c.   Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

d.  Alle Angaben von uns oder unseren Vorlieferanten, insbesondere Zeichnungen, Prospekte, Angebotsunterlagen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dies gilt auch für Garantien.

e.   Das Eigentum und Urheberrecht an allen Angeboten und zur Auftragsbestätigung gehörender Unterlagen verbleibt bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

5.  Auftragsbestätigung

a.   Aufträge, Absprachen, Zusicherungen u.s.w., einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlicher Bestätigung.

b.  Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßnahme der Auftragsbestätigung zustande.

c.   Unsere Mitarbeiter/ Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt Inkasso in bar zu tätigen, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgeht.

6.  Preise

a.   Es werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise unserer Preislisten berechnet. Hierzu kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer.

b.  Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

c.   Sollten sich die Lohnkosten aufgrund der kollektivvertraglichen Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

d.  Diese Preise sind Festpreise für die Dauer von 2 Monaten ab Vertragsunterzeichnung. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

e.   Für Aufträge, für die keine Preise fest vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

f.   Die Preise verstehen sich ab Versandort, ohne Verpackungs- Versand- und Verladekosten.

7.  Zahlungsbedingungen  

a.   Erstaufträge von Neukunden werden bei einem Auftragswert von mehr als 1300 € netto nur gegen Anzahlung von 75% des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Für die Anzahlung erhalten Neukunden einen Skonto von 3 % auf den Gesamtrechnungsbetrag. Die restlichen 25 % des Rechnungsbetrages sind innerhalb 20 Tagen fällig. Das generelle Kreditlimit beträgt bei Neukunden 3500 €.

b.  Falls nichts anders vereinbart wurde, hat die Bezahlung unserer Rechnungen innerhalb 21 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen.

c.   Bei einer Bankeinzugs- oder Abbuchungsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto.

d.  Ein vereinbarter Skontoabzug setzt die fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, auch aus anderen Verträgen, uns gegenüber voraus.

e.   Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

f.   Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden fällig. Skonto wird nur insoweit gewährt, als alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für den Skonto ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht und Umsatzsteuer/ Mehrwertssteuer maßgeblich. Service und Reparaturrechnungen sind sofort, ohne Abzug fällig und sind nicht skontierfähig.

g.  Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen.

h.  Die Annahme von Wechsel, Schecks erfolgt nur erfüllungshalber, ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretung erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen werden stets auf die älteste Forderung mit Nebenkosten verrechnet. Die Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist nur möglich, wenn Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

i.   Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern und zu verwerten, alle ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

j.   Bei Nichtabnahme der Ware oder unberechtigter Lösung vom Vertrag sind 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz fällig. Die Geltendmachung höheren Schadens bleibt vorbehalten.

k.   Unser Unternehmen ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen in der Höhe von 7 % zu verlangen.

l.   Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden.

8.  Mahn und Inkassospesen

a.   Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstandenen Mahn und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

9.  Terminverlust

Ist der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon mehr als 2 Wochen im Verzug, sind wir berechtigt, den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird, oder wenn sich sonst in irgendeiner Form die Bonität und Kreditwürdigkeit mindern. Der Terminverlust berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten.


10. Lieferung / Gefahrenübergang

a.   Für Schäden des Kunden aufgrund eines von uns zu vertretenden Verzuges haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn uns ein grobes Verschulden trifft. Haben wir den Verzug nicht durch grobes Verschulden herbeigeführt, so ist die Verzugsentschädigung beschränkt für jede Woche der Verspätung auf O.5 % desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß vom Kunden genutzt werden kann. insgesamt jedoch auf höchstens 5 %.

b.   Der Versand erfolgt - auch bei vereinbarter Übernahme der Frachtkosten durch uns - auf Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

c.   Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.

11. Eigentumsvorbehalt

a.   Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen. Zu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.

b.  In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns besteht kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich akzeptiert.

c.   Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe unseres Rechnungs- Endbetrages (einschließlich Ust.) an uns ab, und zwar unabhängig davon ,ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

d.  Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Weitergabe des Liefergegenstandes an Dritte eine Verarbeitung zu unseren Gunsten entsprechend dem Vorgenannten sicherzustellen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gelten im Übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand.

e.   Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungs- Endbetrages des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Für die Vermengung gelten diese Bestimmungen entsprechend.

f.   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf verlangen des Kunden nach unserer Wahl freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

g.  Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.


12. Gewährleistung und Haftung 

a.   Der Kunde hat bei der Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Bei Verletzung seiner Rügepflicht im Sinne § 377 HGB verliert der Unternehmer seinen Rückgriffsanspruch.  Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich zu übersenden. Beim Beförderer ist eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

b.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ab Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Dir Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Lieferung der Ware vom Kunden abgesandt wird und uns schriftlich zugeht; dies gilt auch bei versteckten Mängel ab deren Entdeckung.

c.   Der Besondere Rückgriff eines Unternehmens, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§ 933 ABGB) wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungspflichten (§ 933 ABGB) eingeschränkt.

d.  Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Von uns zu tragende Aufwendungen zur Mangelbeseitigung erhöhen sich nicht dadurch, dass der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

13. Schadenersatzansprüche

a.   Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

b.  Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

c.   Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sein denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

d.  Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 Produkthaftungsgesetz wird von uns nicht akzeptiert.

e.   Mängelansprüche gegen uns sind nicht abtretbar. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

f.   Wir haften für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

14. Rücknahme

a.   Mangelfreie Ware wird nur nach unserer Zustimmung zurückgenommen. Die Rücksendung erfolgt für uns frachtfrei und auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gutschrift bemisst sich nach der Rechnungshöhe, abzüglich der uns entstandenen Kosten, mindestens jedoch eines Anteils von 15%. Bei Rücksendungen an das Werk hat der Kunde auch die hierdurch entstehenden Kosten und die Gefahr zu tragen.

15. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

16. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Vorraussetzungen des Art 5 Abs 2 des europäischen Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) nicht, aber ein Fall Art 5 Abs 4 in Verbindung mit Abs 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

17. Erfüllung und Gerichtsstand

a.   Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unseres Unternehmens. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.

b.  Gerichtsstand ist, der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

c.   Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, auch wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Verkauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

18. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

a.   Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag Mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

b.   Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.